Pflichtverteidiger: was ist ein Pflichtverteidiger und wann erhält man einen Pflichtverteidiger: Es gibt zahlreiche Fälle (siehe nur §140 StPO), bei denen die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Rahmen der notwendigen Verteidigung vorgesehen ist – die Wichtigsten in der Praxis sind:
- Es geht um eine Tat bei der mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe im Gesetz mindestens vorgesehen ist;
- Die Hauptverhandlung findet in 1. Instanz vor dem Schöffengericht oder einem höheren Gericht statt bzw. dies ist absehbar.
- (Untersuchungs-)Haft wird vollstreckt;
- Sie sind ganz allgemein nicht in der Lage, sich selbst zu verteidigen. Das kann sein, wenn Sie selbst geistig derart beschränkt sind, dass Sie den Sachverhalt nicht erfassen können, geschweige denn sich rechtliche Gedanken machen können. Oder die Sachlage oder Rechtslage ist derart anspruchsvoll, dass kein normal intelligenter Mensch ohne juristische Ausbildung es erfassen kann. An dieser Stelle sind Gerichte bekanntlich eher Streng.